Der lange Bogen

Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen regeln

Eine Übergabe, die trägt, braucht Jahre Vorlauf – fachlich, steuerlich und vor allem menschlich. Die meisten Gespräche beginnen deutlich später. Auch dann lässt sich einiges ordnen, aber die Auswahl an Wegen wird mit jedem Jahr kleiner.

Anlässe

Womit Betriebe hier ankommen

Diese Sätze fallen am Telefon. Was daraus wird, ist fast nie nur das Feld, mit dem der Anruf begann – aber der Einstieg ist immer ein konkreter Anlass.

  • „Ich will in fünf Jahren raus."

    Der beste Zeitpunkt für dieses Gespräch. Alles, was jetzt geordnet wird, erhöht später den Preis oder die Zahl der möglichen Nachfolger.

  • „Mein Sohn will übernehmen – meine Tochter nicht."

    Die Kernfrage jeder Familienübergabe: Wie wird der eine ausgestattet, ohne dass der Betrieb die andere Hälfte auszahlen muss?

  • „Es gibt niemanden in der Familie."

    Dann geht es um Verkauf, Beteiligung oder eine Führung von außen. Jeder dieser Wege verlangt eine andere Vorbereitung.

  • „Was ist mein Unternehmen eigentlich wert?"

    Selten das, was der Inhaber denkt – in beide Richtungen. Und in Grenzen beeinflussbar, wenn früh genug daran gearbeitet wird.

  • „Wenn mir etwas passiert, weiß niemand Bescheid."

    Die Notfallakte ist der Teil der Nachfolge, der auch morgen schon gebraucht werden kann. Aufwand: ein Nachmittag.

  • „Privat habe ich nie etwas aufgebaut."

    Bei Unternehmern die Regel. Wenn die Altersvorsorge im Betriebsvermögen steckt, hängt der Ruhestand am Verkaufserlös.

Warum die Nachfolge so früh anfängt

Wer den Betrieb in zwei Jahren übergeben will, kann noch aufräumen. Wer zehn Jahre Zeit hat, kann den Betrieb übergabefähig machen – und das ist ein Unterschied ums Ganze. Übergabefähig heißt: Der Betrieb hängt nicht an einer Person, die Zahlen sind belastbar, die Verträge sind übertragbar, das Betriebsgrundstück ist geklärt und die zweite Führungsebene existiert nicht nur auf dem Organigramm.

Jeder dieser Punkte braucht Jahre, nicht Monate. Und jeder wirkt sich unmittelbar auf den Preis aus, den ein Käufer zahlt, oder auf die Frage, ob ein Nachfolger die Übernahme überhaupt finanziert bekommt.

Familienintern: die anspruchsvollere Variante

Die Übergabe an die eigenen Kinder gilt als der schöne Fall. In der Praxis ist sie die schwierigere, weil zwei Systeme aufeinandertreffen, die nach unterschiedlichen Regeln funktionieren: In der Familie zählt Gleichbehandlung, im Unternehmen zählt Eignung. Ein Betrieb lässt sich nicht in drei gleiche Teile schneiden, ohne dass er aufhört zu funktionieren.

Daraus folgen die Fragen, die geklärt sein müssen, bevor über Verträge geredet wird: Wer führt? Wer hält Anteile, ohne zu führen? Wie werden die Geschwister ausgeglichen – aus dem Privatvermögen, über eine Immobilie, über eine Rente aus dem Betrieb? Und was passiert, wenn die Ehe des Nachfolgers scheitert?

Diese Gespräche brauchen jemanden, der nicht zur Familie gehört und trotzdem alle Beteiligten hört – auch den Seniorchef, für den das Loslassen die eigentliche Zumutung ist. Die vertragliche und steuerliche Umsetzung übernehmen anschließend die Fachleute aus dem Netzwerk.

Verkauf oder Beteiligung, wenn es familienintern nicht geht

In vielen mittelständischen Betrieben gibt es keinen Nachfolger in der Familie. Das ist kein Scheitern, sondern inzwischen der Normalfall – und es gibt mehr Wege als den Verkauf an den Wettbewerber: Übernahme durch die eigene Führungsmannschaft, Beteiligung eines strategischen Partners, schrittweiser Ausstieg über mehrere Jahre.

Welcher Weg passt, hängt weniger vom Preis ab als von der Frage, was mit dem Betrieb und der Mannschaft geschehen soll. Für viele Inhaber ist das am Ende das entscheidende Kriterium, auch wenn das Gespräch mit einer Zahl beginnt.

Die private Seite: Vermögen, Vorsorge, Notfall

Bei Unternehmern steckt das Vermögen im Betrieb. Über Jahrzehnte war das die richtige Entscheidung – jeder reinvestierte Euro hat mehr gebracht als jede Anlage. Es führt nur dazu, dass Altersvorsorge und Familienabsicherung an einem einzigen Wert hängen, der sich schlecht teilen und schwer verkaufen lässt.

Die Arbeit besteht darin, betriebliches und privates Vermögen sauber zu trennen, einen Teil außerhalb des Betriebs aufzubauen und die Familie für den Fall abzusichern, dass etwas passiert. Dazu gehört die unbequeme Frage, was am Montag geschieht, wenn der Inhaber am Wochenende ausfällt: Wer hat Vollmacht, wer kommt an die Konten, wer kennt die Zugänge, wer spricht mit Bank und Belegschaft?

  • Vermögen außerhalb des Betriebsvermögens aufbauen
  • Betriebliche und private Haftung sauber trennen
  • Vorsorgevollmacht, Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abstimmen
  • Notfallakte: Vollmachten, Zugänge, Ansprechpartner – an einem Ort

Vor Ort

Nachfolge in Magdeburg und Berlin

In Sachsen-Anhalt und Brandenburg steht eine ganze Unternehmergeneration vor der Übergabe: Betriebe, die Anfang der neunziger Jahre gegründet wurden, deren Inhaber jetzt in den Ruhestand gehen. Die Nachfolgersuche ist hier zäher als in den Ballungsräumen, weil Fachkräfte und Kapital knapper sind. Umso mehr entscheidet der Vorlauf – und ein Netzwerk vor Ort, das weiß, wer sucht.

Einzugsgebiet: Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg

+49 177 2392425
  • Büro Berlin

    Edisonstraße 63
    12459 Berlin

    Sitz der Gesellschaft

    Von Berlin-Schöneweide aus betreue ich Familienunternehmen in Berlin und im Brandenburger Umland – vom Handwerksbetrieb in Treptow-Köpenick bis zum Zulieferer im Speckgürtel.

  • Büro Magdeburg

    Bethanienstraße 1
    39114 Magdeburg-Cracau

    Nichtselbstständige Außenstelle

    Von Magdeburg-Cracau aus bin ich in ganz Sachsen-Anhalt unterwegs: Börde, Harz, Altmark und die Region Halle. Termine vor Ort im Betrieb sind hier die Regel, nicht die Ausnahme.

Häufige Fragen

Was zu Nachfolge am häufigsten gefragt wird

Die Antworten stehen bewusst vollständig da – auch die zu Kosten und Ablauf.

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung anfangen?

Fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Ausstieg. Wer zwei Jahre Zeit hat, kann noch aufräumen; wer zehn Jahre hat, kann den Betrieb übergabefähig machen – und das wirkt sich unmittelbar auf den Preis aus und darauf, ob ein Nachfolger die Übernahme überhaupt finanziert bekommt.

Es gibt keinen Nachfolger in der Familie. Welche Wege bleiben?

Drei: der Verkauf an einen strategischen Käufer oder Wettbewerber, die Übernahme durch die eigene Führungsmannschaft, oder ein schrittweiser Ausstieg über eine Beteiligung. Welcher Weg passt, hängt weniger am Preis als an der Frage, was mit Betrieb und Mannschaft geschehen soll – für die meisten Inhaber ist das am Ende das entscheidende Kriterium.

Nur eines meiner Kinder will den Betrieb übernehmen. Wie regelt man das fair?

Indem Führung und Eigentum getrennt betrachtet werden. In der Familie zählt Gleichbehandlung, im Unternehmen zählt Eignung – ein Betrieb, der in gleiche Teile geschnitten wird, hört auf zu funktionieren. Der Ausgleich für die Geschwister kommt deshalb üblicherweise aus dem Privatvermögen, über Immobilien oder über eine Rente aus dem Betrieb. Diese Frage gehört geklärt, bevor der Notar Termine vergibt.

Was gehört in eine unternehmerische Notfallakte?

Vollmachten, Zugänge und Ansprechpartner an einem Ort: Wer ist im Ernstfall vertretungsberechtigt, wer kommt an Konten und Systeme, wer spricht mit Bank, Kunden und Belegschaft, und wo liegen Gesellschaftsvertrag, Vorsorgevollmacht und Testament. Der Aufwand liegt bei einem Nachmittag – es ist der Teil der Nachfolgeplanung, der schon morgen gebraucht werden kann.

Was passiert im ersten Gespräch?

Sie schildern Ihre Situation, ich stelle Fragen und sage Ihnen anschließend ehrlich, ob ich der Richtige bin. Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen – Umfang, Ablauf und Konditionen einer möglichen Zusammenarbeit werden erst danach schriftlich festgehalten. Wenn ein anderer besser passt, sage ich das und nenne, wer.

Was kostet eine Unternehmensberatung bei Ihnen?

Das hängt vom Umfang ab und wird vor Beginn schriftlich vereinbart – ohne Überraschungen auf der Rechnung. Eine Standortbestimmung ist ein überschaubares, klar begrenztes Paket; eine mehrjährige Begleitung durch eine Nachfolge ist etwas anderes. Wichtig für die Kalkulation: Beratungsleistungen sind förderfähig. Ein Teil des Honorars lässt sich über Programme von Bund, Ländern und EU abdecken – das klären wir, bevor wir anfangen.

Wird die Beratung selbst gefördert?

Ja, Beratungsleistungen sind förderfähig. Es gibt Programme auf allen drei Ebenen – vom Bund, von den Ländern und aus EU-Mitteln –, die die Beratung mittelständischer Unternehmen mit einem Zuschuss auf das Honorar unterstützen. Die Höhe hängt von Programm, Betriebsgröße und Anlass ab, und die Landesprogramme unterscheiden sich: In Sachsen-Anhalt gilt anderes als in Berlin. Welches Programm in Ihrem Fall passt, prüfen wir deshalb vor Beginn – wie bei jeder Förderung muss der Antrag vor dem Start gestellt sein.

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Eine Entscheidung in einem Feld verändert die anderen zwangsläufig. Deshalb liegt am Ende immer ein Gesamtbild auf dem Tisch, egal womit begonnen wurde.

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